Eine Überweisung ist nicht mehr erforderlich, es reicht die Vorlage Ihrer gültigen Versicherungskarte.
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Seit dem 1.Juli 2008 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen alle 2 Jahre ein Hautkrebsscreening (Hautkrebsvorsorgeuntersuchung). Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen ab dem 35. Lebensjahr. Gern geben wir Ihnen nähere Auskunft.